Goethe-Schule Lahnstein
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Beurlaubung/Krankheit

Beurlaubungen (§ 23 Abs. 2 GschO):

 

Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen können verlangt werden.“

 

Entschuldigung bei Krankheit (§ 22 GschO)

 

Wenn Ihr Kind morgens krank ist und nicht zur Schule kommen kann, informieren Sie bitte noch vor Schulbeginn die Schule, damit andere Gründe für das Nichterscheinen Ihres Kindes (z.B. Unfall) ausgeschlossen werden können. 

Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen. Die zusätzliche Vorlage von Nachweisen (z.B. ärztliches Attest) kann verlangt werden.

Goethe-Schule Lahnstein

Anschrift und Kontakt

Goethe-Schule Grundschule

Stauffenbergstraße 13

56112 Lahnstein

 

Telefon: 02621-91730

Telefax: 02621-917322

 

E-Mail:

goetheschule@lahnstein.de

 

Anfahrt

Sekretariat

Petra Ketis

Telefon: 02621-91730

 

 

Montag - Freitag

09.00 - 12.00 Uhr

Sdui

Solidarität mit
der Ukraine

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